Neue Landesverfassung für Schleswig-Holstein: Verantwortung vor Gott für alle?
In Schleswig-Holstein wird momentan an einer neuen Landesverfassung gebastelt. Der Verfassungsausschuss des Landtages befasst sich mit einer Reihe von Punkten, die noch einer Aufnahme in die neue Verfassung harren. Dazu gehört das Ansinnen, »die Verantwortung vor Gott« aufzunehmen. In etwa könnte ein Passus dann lauten, dass sich »die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt in Verantwortung vor Gott und den Menschen und auf Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte« (Zitat aus LN 23./24.03.14) die Verfassung geben. Offenbar haben weite Teile der Fraktionen Wohlwollen signalisiert.
Das kann aus Sicht der Menschen, die keiner Glaubensrichtung mit einem Gott oder mehreren Gottheiten angehören, kaum gefallen. Denn wo bleiben diese Menschen in einem Staatsgefüge, wo sie nach dem Gesetz leben sollen und vor jemandem verpflichtet werden würden, den es für sie nicht gibt?
Legt man zugrunde, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, wird man im Artikel 4 (1) des Grundgesetzes fündig. Dort heißt es in Artikel 4: »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.«
Wir fordern die Landesregierung und ihre Gremien auf, die große Zahl der nicht gläubig gebundenen Menschen zu achten und zu respektieren und jede Glaubensgängelung zu unterlassen.