Offener Brief des DFV Nord an alle Bundestagsabgeordneten

Kategorie: Aktuell Veröffentlicht: Dienstag, 07. August 2012

Aus Anlass der Bestrebungen der Bundesregierung, durch eine »Extremismusklausel« eingetragenen Vereinen, die im »Verfassungsschutzbericht« genannt werden, die Gemeinnützigkeit zu entziehen, haben sich die norddeutschen Freidenker in einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewandt. Wir dokumentieren nachstehend den Wortlaut dieses Schreibens.



Sehr geehrte Damen und Herren,
Mitglieder des Bundestags,

auch wir vom Deutschen Freidenker-Verband, Landesverband Nord e.V., protestieren gegen eine Änderung des § 51 Abs. 3 AO.

Was bezweckt man damit, dass der Verfassungsschutz darüber entscheiden soll, welcher Verein die Gemeinnützigkeit bekommen soll oder nicht? Die Abgabenordnung (AO) soll so geändert werden, dass allen Vereinen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird.

Es gibt keine Festlegung, nach welchen Kriterien ein Verein, eine Gruppierung oder Bildungsträger als »extremistisch« eingestuft werden. Die Innenminister der Länder könnten mittels Verfassungsschutzberichtes unbeliebte politische Organisationen, Vereine usw. einfach auf eine schwarze Liste schreiben.

»Extremismus« ist kein definierter Rechtsbegriff. Er wird nur in der Abgabenordnung genannt, aber in keinem einzigen Gesetzestext verwendet.

»Nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaats reicht ein Verdacht oder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch nicht für eine Sanktion – hier: Aberkennung der Gemeinnützigkeit – aus.«

Schon früher wurden V-Leute in die Arbeitskreise der linken Szene eingeschleust.

Im Falle einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht konnten betroffene Organisationen ihre Gemeinnützigkeit durch eine Klage vor dem Finanzamt nachweisen. Mit der geplanten Gesetzesänderung wäre das nicht mehr möglich. In dem Fall müsste eine Klage vor einem Verwaltungsgericht gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht angestrebt werden. Das könnte sich dann über Jahre hinziehen.

Aus diesem Grund fordern wir, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Scheer
Vorsitzende des Landesverbands