Freidenker begrüßen BGH-Urteil zur Sterbehilfe

Kategorie: Aktuell Veröffentlicht: Freitag, 25. Juni 2010

Die norddeutschen Freidenker begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Fulda auf. Dieses hatte einen Rechtsanwalt zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser einer Mandantin geraten hatte, den Sondenschlauch zur künstlichen Ernährung ihrer Mutter durchzuschneiden. Die Tochter, vom Betreuungsgericht bestellte gesetzliche Betreuerin einer 76jährigen Wachkomapatientin, hatte zuvor von einem Altenheim verlangt, die künstliche Ernährung ihrer Mutter einzustellen. Dies entsprach dem ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen, den diese zu einem früheren Zeitpunkt geäußert hatte. Auch der behandelnde Hausarzt hatte von der Einrichtung die Einstellung der künstlichen Ernährung verlangt. Die Leitung des Altenheims widersetzte sich dieser Anweisung und ignorierte kategorisch das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen.

Cornelius Kaal, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Nord im Deutschen Freidenker-Verbandes (DFV), von Beruf Altenpfleger, erklärte dazu: „Es ist ein Skandal, dass sich immer wieder, vor allem kirchliche, Altenpflegeeinrichtungen über den ausdrücklichen Patientenwillen hinwegsetzen. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen über ein humanes Sterben muss absolute Priorität haben.“