Leserbrief zum Artikel »Beschneidung bleibt straffrei« vom 6.9.2012 im »Neuen Deutschland«

Kategorie: Aktuell Veröffentlicht: Freitag, 28. Dezember 2012

Wir haben in Deutschland Gesetze, die für alle Menschen gelten, dachte ich, und leben nicht in einer Bananenrepublik, wo Gesetze von Regierungsmitgliedern außer Kraft gesetzt werden können, wenn ihnen dies opportun erscheint. Genau dies tut nun aber der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Da er seine Absicht öffentlich verkündet hat, selbst bei einer Anzeige würde nicht ermittelt werden, sollte dies als Anstiftung zur Strafvereitelung bewertet und somit als vermutliches Offizialdelikt von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen.

Helmuth Sturmhoebel, Vorsitzender der AG Jugendweihe Groß-Hamburg e.V. und Mitglied des DFV-Nord